Ab 1. Januar 2027

Ab 2027 müssen Sie Ihre Kopfpreise mehrmals anheben. Einmal drucken reicht dann nicht.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vorgelegt. Er sieht für Wasserpfeifentabak vier Erhöhungsstufen vor — jeweils zum 1. Januar 2027, 2028, 2029 und 2030. Die Steuerlast pro Kilogramm soll dabei von heute rund 56 € auf 188,46 € steigen, die erste Stufe allein käme einer Verdopplung nahe. Für eine 200-Gramm-Dose bedeutet das nach Branchenschätzungen einen Weg von heute 25 bis 30 € in Richtung 60 €. Das Verfahren im Bundestag ist noch nicht abgeschlossen, an den Stufenterminen kann sich also noch etwas ändern.

Was sich nicht ändert: Ihr Einkaufspreis steigt in Stufen, und Ihr Kopfpreis muss mitgehen. Nicht einmal, sondern viermal in vier Jahren — und dazwischen jedes Mal, wenn ein Lieferant nachzieht oder eine Sorte teurer wird als die andere. Vier Preisrunden sind mit gedruckten Karten vier Nachmittage am Rechner, viermal Druckerei, viermal alte Karten entsorgen, viermal das Team einweisen. Und dazwischen liegt immer der Abend, an dem noch die alte Karte auf dem Tisch liegt und der Gast auf den Preis zeigt, der da steht.

Eine Preisrunde, zwei Wege

Mit gedruckter Karte

  • Preise neu setzen
  • Korrektur lesen
  • Druckerei beauftragen
  • Warten
  • Alte Karten einsammeln
  • Team einweisen
  • Und in einem Jahr wieder

Mit STARIS

  • Preise neu setzen
  • Speichern
  • Fertig — auf jedem Tisch, sofort

Eine Preisänderung dauert bei STARIS unter einer Minute und gilt sofort an jedem Tisch, in jeder Karte. Sie können vorher testen, wie die neue Karte aussieht, und Sie können eine Sorte, die sich nicht mehr rechnet, mit einem Tipp aus dem Angebot nehmen, statt sie bis zum nächsten Druck mitzuschleppen.

Der Stufenplan im Überblick

StufeAb
Erste Erhöhung — annähernd eine Verdopplung1. Januar 2027
Zweite Erhöhung1. Januar 2028
Dritte Erhöhung1. Januar 2029
Vierte Erhöhung — Endstand 188,46 € je Kilogramm1. Januar 2030

Wir sind keine Steuerberater und sagen Ihnen nicht, wie Sie kalkulieren oder wie viel Sie weitergeben sollen. Das ist Ihre Entscheidung und die Ihres Beraters. Wir sorgen dafür, dass die Entscheidung, die Sie treffen, dreißig Sekunden später auf jedem Tisch steht.

Quellen: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes; § 2 Tabaksteuergesetz in der 2026 gültigen Fassung; Angaben des Bundesverbands Wasserpfeifentabak zur Preisentwicklung. Stand: August 2026. Ohne Gewähr — das Gesetzgebungsverfahren läuft noch.

Bis zur ersten Stufe sind es noch ein paar Monate

Wer bis Januar umgestellt hat, macht die erste Preisrunde in einer Minute statt an einem Nachmittag. Sagen Sie uns Ihre Tischzahl, dann bekommen Sie ein Angebot.